Gira Rauchmelder

Wenn es brennt, retten Rauchmelder Leben. Deshalb sind die Warngeräte künftig in Baden-Württemberg Pflicht. Das hat der Landtag beschlossen.

Jedes Jahr sterben in Baden-Württemberg etwa
50 Menschen bei Bränden. Die meisten von ihnen werden nachts im Schlaf vom Feuer überrascht. Im Schlaf bemerken sie nicht, dass ein Feuer ausgebrochen ist. 95 Prozent der Brandtoten fallen nicht den Flammen zum Opfer, sondern sterben an einer Rauchvergiftung. Schon nach zwei bis vier Minuten können die inhalierten Brandgase tödlich sein.

Viele dieser Opfer könnten vermieden werden, wenn Wohnungen mit Rauchmeldern ausgestattet wären. Denn Rauchmelder lösen schnell nach Ausbruch eines Brandes Alarm aus und warnen mit einem schrillen lauten Ton vor der tödlichen Gefahr.

Deshalb haben wir nun auch in Baden-Württemberg die Rauchmelderpflicht eingeführt. Der Landtag hat eine entsprechende Änderung der Landesbauordnung beschlossen.

Für wen gilt die Rauchmelderpflicht?

Schlafräume - auch Gästezimmer und Kinderzimmer – sowie Rettungswege innerhalb der Wohnung müssen künftig mit Rauchmeldern ausgestattet werden. Für die Ausstattung der Wohnungen mit Rauchmeldern ist der Eigentümer zuständig.

Die Rauchmelderpflicht besteht in Miet- und Eigentumswohnungen, aber auch in Pflegeheimen , Krankenhäusern oder Beherbergungsbetrieben wie etwa Hotels. Für die Ausstattung der Räume mit Rauchmeldern ist der Eigentümer zuständig.

Ab wann gilt die Rauchmelderpflicht?

Neubauten müssen ab sofort mit Rauchmeldern ausgestattet werden. Für bestehende Wohnungen und für Sondergebäude wie Pflegeheime oder Hotels gilt eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2014. Damit müssen ab 2015 alle Wohnungen in Baden-Württemberg mit Rauchwarnmeldern ausgerüstet sein.

Wer kontrolliert die Umsetzung?

Es wird keine automatischen Kontrollen geben. Es liegt aber im gemeinsamen Interesse von Mietern und Vermietern, Wohnungen mit Rauchmeldern auszustatten. Sollte der Vermieter der Pflicht nicht nachkommen, sollten Sie ihn über die neue Rauchmelderpflicht und die Frist für die Nachrüstung informieren und ihn zum Einbau von Rauchmelder auffordern.


Quelle Text: http://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/rauchmelder-retten-leben
Quelle Bild: http://www.gira.de/gebaeudetechnik/anwendungsbeispiele/rauchmelder.html